Werbung. Vermögensgebühr

Bevor jemand eine Werbung jeglicher Art an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im...

Veröffentlichungsdatum:

23.10.2022

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Bevor jemand eine Werbung jeglicher Art an öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Orten im Gemeindegebiet anbringt, muss dies der Firma ABACO AG gemeldet werden, die diesen Dienst für die Gemeinde Wengen ab dem Jahr 2022 übernimmt.

Dabei ist genau anzugeben, um welche Werbemittel bzw. um welche Werbeanlage es sich handelt.

Die Erklärung über die Werbemittel dient dazu, das Ausmaß der Vermögensgebühr zu errechnen. 

Formular:

Erklärung Werbeaussendung

Kontakt:
ABACO AG
Dantestraße 4f
39031 Bruneck
Handy: +39 338 635 4111
E-Mail: altoadige.tributiminori@abacospa.it

Kontakt

Steueramt

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN+39 0471 842453info@laval.it

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.01.2025, 11:36 Uhr

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