Dr. Monica Willeit erklärt, dass keine Gründe für eine Unvereinbarkeit und/oder Nichtzuweisbarkeit in ihrer Position als Gemeindesekretärin vorliegen. Diese Erklärung wird jährlich abgegeben und auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. Im Dokument sind zudem auch die Rechtsfolgen bei einer eventuellen Unvereinbarkeit angegeben.