Verordnung betreffend Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Verordnung regelt, wie Bürger Einspruch gegen Beschlüsse der Gemeinde Wengen erheben können.

 

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

25.05.2007

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können gegen Gemeinderats- oder Gemeindeausschussbeschlüsse schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch muss während der Veröffentlichungszeit eingereicht werden und genaue Angaben zum angefochtenen Beschluss enthalten. Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 30 Tagen darüber und informiert den Einspruchsteller innerhalb von 15 Tagen über das Ergebnis.


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Kontakt

Sekretariat

STRADA SAN SENESE 1, 39030 WENGEN+39 0471 843139info@laval.it

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.05.2007

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 18.09.2025, 15:27 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen