Buchhaltung, Haushalt, Abschlussrechnung, Statistiken
Stempelsteuer in virtueller Form
Mit Maßnahme der Agentur der Einnahmen Bozen vom 27.06.2011 wird die Gemeinde ermächtigt, die Stempelgebühr auf verschiedene Dokumente und Ansuchen in virtueller Form abzuführen. Die entsprechenden Beträge müssen auf das Schatsamtskonto bei der Raiffeisenkasse Gadertal eingezahlt werden (IBAN IT 65 M 08010 59130 000303021203), mit Angabe des genauen Zahlungsgrundes: "STEMPELSTEUER auf ... (Art Ansuchen, Dokument, usw.)".
Elektronische Fakturierung
Ab 31.03.2015 können nur mehr elektronische Rechnungen an die Gemeinde verschickt werden.
Ämterkodex der Gemeinde Wengen: UFH1OH
Mitteilung Ämterkodex
Link "Indice delle pubbliche amministrazioni"
Link "Fatturazione verso le pubbliche amministrazioni"